Um das oftmals kritisierte Missverhältnis zwischen Kosten und
Warenwert abzubauen, haben wir uns entschlossen, die Empfehlung des eidg.
Preisüberwachers ab sofort anzuwenden.
Liegen die
Ansätze für die schweizerische Mehrwertsteuer oder für den schweizerischen Zoll unter
fünf Franken, werden keine Verzollungskosten erhoben. Auch fällt keine Vorlageprovision
an.
Werden
entweder Mehrwertsteuer und/oder Einfuhrzölle fällig, fallen auch Verzollungskosten**
an.
Die Verzollungskosten** betragen Fr. 12.00 plus 3 % des Warenwertes.
Maximale Verzollungskosten
Fr. 70.- Zur Festlegung des Warenwertes dient der, von der eidgenössischen
Zollverwaltung für den Tag der Einfuhr festgelegte Wechselkurs
Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt
in der Schweiz 8% und der reduzierte Satz 2,5%. Der Zoll berechnet sich nach dem
Paket-Bruttogewicht. Die Ansätze sind verschieden, je nach Art der Ware und dem
Material. aus welchen die Ware hergestellt ist. Waren mit EU oder EFTA Ursprung sind meist
zollfrei (aber nicht steuerfrei) wenn eine entsprechende Ursprungserklärung auf
der Rechnung steht und rechtsgültig unterschrieben ist. |