PaketDiscount

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paketdiscount UG (haftungsbeschränkt)

Herblinger Str. 7A                                                                        

78266 Büsingen am Hochrhein                  


Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Firma Paketdiscount UG (haftungsbeschränkt), Herblinger Straße 7A, 78266 Büsingen am Hochrhein, (nachfolgend Paketdiscount genannt), gelten für alle Verträge zum Empfang und Weitersendung von Postsendungen sowie für alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

1.2. Vertragspartner sind der Auftraggeber und Paketdiscount. Paketdiscount  kann seine Leistungen selbst erbringen oder Dritte beauftragen. Ein Vertrag zwischen Paketdiscount und dem Auftraggeber kommt spätestens mit der Bezahlung der Leistungen von Paketdiscount zustande.

1.3. Der Auftraggeber anerkennt, dass die AGB für alle Formen der Auftragserteilung gelten, ohne dass dafür die AGB nochmals ausdrücklich einbezogen werden müssen.

1.4 Es gelten überdies die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beiteiligten Transportunternehmungen.

2. Paket

2.1. Paketdiscount akzeptiert Pakete in Quaderform bis 30 kg Gewicht, mit den Maximalabmessungen: 60cm X  60cm X 100 cm oder in Rollenform bis 5 kg, Länge zwischen min. 15 cm und max. 100 cm und Ø min. 5 cm und max. 15 cm. Pakete in Rollenform unterliegen einem Zuschlag.

2.2. Dem Auftraggeber obliegen eine ausreichende Verpackung, die in Form und Art der zu transportierenden Ware entspricht, und eine Kennzeichnung des Paketes. Die Ware muss so verpackt werden, dass es den Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag standhalten kann. Insbesondere muss die Verpackung eine Fallhöhe von 80 cm ohne Schaden an der Ware aushalten können. Weiter haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit der Angaben der in der Zollinhaltserklärung und/oder der beigefügten Handelsrechnung. Paketdiscount kann für Falschangaben gegenüber den Zollbehörden in keinem Fall haftbar gemacht werden.

2.3. Von der Beförderung ausgeschlossen sind:

2.3.1. Pakete, welche unzureichend verpackt und gekennzeichnet sind; Bündelpakete, Pakete bei denen zwei oder mehrere Pakete zu einem Bündel zusammengebunden,  jedoch nur mit einer Zustelladresse versehen sind; Pakete, welche die unter Ziff. 2.1 beschriebenen Masse und Gewichte überschreiten. Von der Beförderung  weiter ausgeschlossen sind Sendungen,.

• für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde; oder

• deren Beförderung gegen Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstösst (solche können auf deutschen, schweizerischen oder anderen, internationalen, devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften beruhen).

2.3.2. Pakete mit besonderem Wert, insbesondere Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Urkunden und Wertzeichen, Wertpapiere aller Art, sowie Antiquitäten und Kunstgegenstände;

2.3.3. Pakete, deren Inhalt andere Waren, Gegenstände, Tiere oder Personen schädigen könnten; Pakete mit lebendem Inhalt (organische Körperlichkeiten, Substanzen und / oder Verbindungen);

2.3.4. Pakete, die gefährliche Waren enthalten (insbesondere Feuerzeug und Feuerwerk), Pakete die den Anforderungen nicht entsprechen, die durch internationale Abkommen oder durch innerstaatliche Rechtsvorschriften geregelt sind; Gefahrengut generell (auch Klein-Mengen) sind von der Beförderung ausgeschlossen; Pakete, die Waffen oder Munition enthalten; Pakete, deren Inhalt gegen gesetzliche Bestimmungen verstösst;

2.3.5.  Waren, deren Import oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand oder Ziellandes verboten ist oder besonderer Genehmigungen bedürfen;

2.4. Paketdiscount hat das Recht, alle Pakete ohne vorherige Mitteilung an den Kunden zu öffnen. Paketdiscount ist ncht verpflichtet, den Inhalt von Paketen zu überprüfen und Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Paketdiscount obliegt auch keine Prüfungspflicht, ob ein Beförderungsausschluss vorliegt und Paketdiscount kann die Annahme oder die Erbringung jeglicher Dienstleistungen verweigern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Beförderungsausschluss vorliegt.

2.5. Der Auftraggeber muss sich vergewissern, dass kein Beförderungsausschluss besteht. Übersendet der Auftraggeber oder der Absender im Namen des Auftraggebers Pakete an Paketdiscount, die einem Beförderungsausschluss unterliegen, so haftet der Auftraggeber Paketdiscount gegenüber für jeglichen Schaden und Paketdiscount ist berechtigt, sofern es die Situation rechtfertigt, solche Pakete zu verwerten oder zu vernichten und jedwelche anderen geeigneten Massnahmen zu treffen, um eine Gefahr abzuwenden. Soweit möglich wird der Auftraggaber über diese Massnahmen orientiert..

 3. Leistungen und Leistungsentgelte

3.1. Paketdiscount erhält für ihre Leistungen folgende Entgelte:

3.1.1 Aufgrund der Angaben des Auftraggebers bzw. des Absenders über das Gewicht,  die Abmessungen. den Wert und den Inhalt des Paketes, werden die voraussichtlichen Kosten für die Beförderung vorausberechnet. Diese Kosten werden dem Auftraggeber mitgeteilt.  Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Paketdiscount kommt dann zu Stande, wenn der Auftraggeber den entsprechenden Betrag einbezahlt und bei Paketdiscount eingegangen ist. Durch die Zahlung erklärt der Auftraggeber sein Einverständis mit dem Entgelt und den Leistungen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3.1.2  Mögliche Zahlungsarten sind Banküberweisung, Paypal, Giropay,  Kreditkartenzahlungen Mastercard, Visa und American Express. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Paketdiscount ein laufendes Konto durch eine Einzahlung  von mindestens CHF 100.00 oder 66.00 Euro zu eröffnen und dieses mit entsprechendes Einzahlungen so auszustatten, dass Aufträge ohne Verzögerung durch Abwarten des Zahlungseinganges in die Wege geleitet werden können.  Der Kontostand kann jederzeit bei Paketdiscount abgefragt werden.

Dieses Konto ist jederzeit von beiden Seiten auf 30 Tage kündbar. Im Falle eines Guthabens des Auftraggebers wird Paketdiscount dieses nach Angaben des Auftraggebers zurückzahlen. Besteht ein Guthaben seitens Paketdiscount, verpflichtet sich der Auftraggeber, den fälligen Betrag bei Fristablauf ebenfalls zurückzuzahlen.

3.1.3. Es gelten die üblichen Leistungsentgelte entsprechend den gültigen Preislisten von Paketdicount. Massgeblich sind die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. In Fällen, in denen das Gewicht für den Preis massgebend ist, ist das durch Paketdiscount ermittelte Gewicht ausschlaggebend. Weicht das Gewicht, von den Angaben des Auftraggebers bzw. des Absenders ab, werden die Mehrkosten dem Empfänger belastet. Dies kann durch kostenpflichtige Nachnahme oder durch Vorabüberweisung des Mehrbetrages geschehen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dieser Anstelle des Empfängers für diese Mehrkosten aufkommen.

3.1.4. Paketdiscount darf einen Zuschlag verlangen, wenn das Paket nicht ausreichend verpackt oder gekennzeichnet ist. Dieser wird dem Empfänger belastet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dieser Anstelle des Empfängers für diese Mehrkosten aufkommen. Weigert sich der Empfänger für diese Kosten aufzukommen, wird der Auftraggeber aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Weigert sich der Auftraggeber ebenfalls, diese Kosten zu übernehmen oder erteilt er innert 15 Tagen Bedenkfrist keine Instruktionen wird die Sendung  aufgegeben. Sie bleibt in diesem Falle im Besitze von Paketdiscount. Paketdiscount kann über den Inhalt in diesem Falle verfügen. Stillschweigen gilt als Weigerung.

3.1.5  Die Verzollungskosten, der Zoll und die Mehrwertsteuer werden dem Empfänger belastet. Wird das Paket, aus welchen Gründen auch immer, durch die Zollbehörden kostenpflichtig geöffnet, wird der, von der Zollbehörde in Rechnung gestellte Betrag, dem Empfänger belastet.  Weigert sich der Empfänger für diese Kosten aufzukommen, wird der Auftraggeber aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Weigert sich der Auftraggeber ebenfalls, diese Kosten zu übernehmen oder erteilt er innert 15 Tagen Bedenkfrist keine Instruktionen wird die Sendung  aufgegeben. Sie bleibt in diesem Falle im Besitze von Paketdiscount. Paketdiscount kann über den Inhalt in diesem Falle verfügen. Stillschweigen gilt als Weigerung.

3.1.6 Zusätzliche unvorhergesehene Kosten aller Art, wie höhere Portokosten aufgrund falscher Angaben zu Gewicht und Abmessungen und/oder höhere Zölle und höhere  Mehrwertsteuerabgaben aufgrund falscher Gewichts- Inhalts und Wertangaben, allfällige Zoll-Revisionskosten, allfällige, durch die Zollbehörde verhängte  Bussen werden dem Empfänger belastet. Bei zusätzlichen unvorhergesehenen Auslagen infolge falscher Deklaration des Gewichtes, der Abmessungen, des Wertes oder des Inhaltes der Pakete, ist Paketdiscount berechtigt, eine Vorlageprovision zu verrechnen.   Weigert sich der Empfänger für diese Kosten aufzukommen, wird der Auftraggeber aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Weigert sich der Auftraggeber ebenfalls, diese Kosten zu übernehmen oder erteilt er innert 15 Tagen Bedenkfrist keine Instruktionen wird die Sendung  aufgegeben. Sie bleibt in diesem Falle im Besitze von Paketdiscount. Paketdiscount kann über den Inhalt in diesem Falle verfügen. Stillschweigen gilt als Weigerung.

3.2 Die Leistungen von Paketdiscount umfassen:

3.2.1. Empfang der, an Paketdiscount adressierten Sendungen und Weiterleitung derselben an den jeweiligen Endempfänger in der Schweiz, in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union. Folgende Versandrichtungen sind möglich.

3.2.1.1. Von den Mitgliedländern der Europäischen Union in die Schweiz, ins Fürstentum Liechtenstein und nach Campione d'Italia

3.2.1.2. Von der Schweiz und vom Fürstentum Liechtenstein und von Campione d'Italia in die Mitgliedländer der Europäischen Union.

3.2.1.3 Paketdiscount liefert Sendungen aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus Camptione d'Italia in alle Mitgliedländer der Europäischen Union, also derzeit nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Republik Zypern  Es gelten die folgenden Ausnahmen, in welche Paketdisccount keine Sendungen befördert: Färöer, Grönland Ålandinseln, Berg Athos, Livigno, Jersey, Gurnsey, Sark, Herm, Alderney, die kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla, der von der Türkei beanspruchte Nordteil Zyperns und die aussereuropäischen Gebiete Frankreichs und der Nierdelande. Zu den Ausnahmen in welche Sendungen von Paketdiscount nicht befördert werden können, zählen ebenfalls Staaten, die in in einer Zollunion mit benachbarten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, selbst aber der Europäischen Union nicht angehören, wie z.B. das Fürstentum Monaco, San Marino, Vatikanstaat und Andorra.

3.2.2. Bereitstellung der notwenigen Zolldokumente im Internet.

3.2.3. Bereitstellung einer Anleitung zum korrekten Ausfüllen der Zolldokumente im Internet.

3.2.4  Auf Wunsch und bei entsprechender Vorauszahlung durch den Auftraggeber, bzw. entsprechendem Guthaben auf dem laufenden Konto des Auftraggebers erledigt Paketdiscount im Auftrag des Auftraggebers die spesenfreie Geldüberweisung in die Europäische Union  oder in die Schweiz, sofern die Überweisung mit einem nachfolgenden Paketversand im Zusammenhang steht.

3.2.4.1. Auch wenn Paketdiscount im Auftrage die Zahlung gemäss Punkt 3.2.4 übernimmt, bleibt der Auftraggeber in jedem Falle der Käufer und Eigentümer des Paketinhaltes. Paketdiscount kann in keinem Falle für das Ausbleiben einer Paketlieferung oder für falschen oder schadhaften Paketinhalt verantwortlich gemacht werden. Bei Nichteintreffen eines Paketinhaltes muss Paketdiscount den termingerechten Zahlungsabgang nachweisen.

3.2.5 Paketdiscount versichert die Sendung soweit sie nicht schon in der Versicherungsdeckung der mit der Beförderung beauftragten Firma versichert ist. Die maximale Versicherungsdeckung beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde 500.00 Euro  

3.2.6. Paketdiscount erledigt die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen auf dem günstigsten Wege auf Kosten des Absenders. Weigert sich der Absender die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen, kann das Paket nach Ablauf einer Bedenkfrist von 15 Tagen entweder fachgerecht entsorgt oder dessen Inhalt verwertet werden. Die Entsorgung bzw. Verwertung kann auch sofort erfolgen, wenn der  deklarierte Paketinhalt dies als angezeigt erscheinen lässt.

3.3. Wenn der Auftraggeber eine Lieferung über den kostenfreie Euro Überweisung ohne Bankspesen  gemäss Punkt 3.2.4 beansprucht, kann der Auftraggeber Paketdiscount beauftragen, eine allfällig verrechnete und bezahlte Mehrwertsteuer beim Lieferanten  wie unter Punkt 3.3.1 beschrieben, zurückzufordern.  Paketdiscount  wird die Rückzahlung beantragen, wird aber in keinem Falle haftbar sein, wenn die Rückzahlung seitens des Versenders der Ware nicht oder nur teilweise erfolgt.

3.3.1  Vor Ablauf von 60 Tagen nach Zustellung an den Endempfänger kann der Auftraggeber bei Paketdiscount in schriftlicher Form beantragen, eine allfällig verrechnete und bezahlte  Mehrwertsteuer beim Lieferanten zurückzufordern. Gleichzeitig wird ein Betrag von CHF 10.00 bzw. Euro 6,50 für die Rückerstattungsbemühungen von Paketdiscountgegenüber dem deutschen Lieferanten fällig, gleichgülitg ob der Verkäufer des Paketinhaltes die Mehrwertsteuer voll, teilweise oder gar nicht zurück erstattet.

4. Haftung

4.1. Paketdiscount haftet für die sorgfältige Ausführung des Auftrages. Bei Beizug von Unterbeauftragten wie, Postdiensten, Spediteuren, Zollagenten und Lagerhalter haftet Paketdiscount nur für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion.

4.2. Die Haftung  von Paketdiscount ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen:

- bei Schäden aus innerem Verderb;

- wenn ein Beförderungsausschluss gemäss Ziff. 2.3 vorliegt;

- bei Paketen, die gemäss den vorliegenden AGB nicht konform sind;

- wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, die weder Paketdiscount noch ihre Unterbeauftragten vermeiden, noch deren Folgen abwenden konnten;

- wenn der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, des Paketempfängers oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist;

- bei Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben oder ungenügender Verpackung resultieren.

4.3. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware sowie bei Verspätungsschäden haftet Paketdiscount nur insoweit, als sich das Paket zum Zeitpunkt des Verlustes oder Beschädigung in der Obhut von Paketdiscount befand. Sonst haftet die beauftragte Firma, in deren Obhut sich die Sendung zum Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung befand, gemäss den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Firma.

Paketdiscount arbeitet gemäss den ADSp Bedingungen (Allgemeine Deutsche Spediteur Bedingungen).

4.4 Sind Verluste und Schäden bei Ankunft des Paketes bei Paketdiscount äusserlich erkennbar oder sind gemäss äusserlichem Zustand wahrscheinlich, wird folgendes Vorgehen in die Wege geleitet:

- Paketdiscount meldet den Schaden unverzüglich beim Zusteller, welcher das Paket der Firma Paketdiscount übergeben hat.

- Paketdiscount setzt den Auftraggeber unverzüglich vom festgestellten Mangel in Kenntnis und verlangt Instruktionen, ob das Paket gleichwohl ausgeliefert werden soll oder ob dieses auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt werden soll.

- Weigert sich der Absender die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen oder kommen von Seiten des Absenders keine Instruktionen, kann das Paket nach Ablauf einer Bedenkfrist von 15 Tagen entweder fachgerecht entsorgt oder dessen Inhalt verwertet werden. Die Entsorgung bzw. Verwertung kann auch sofort   erfolgen, wenn der  deklarierte Paketinhalt dies als angezeigt erscheinen lässt.

4.5. Sind Verluste und Schäden äusserlich nicht erkennbar (verdeckte Mängel), obliegt dem Empfänger der Nachweis, dass der Verlust oder die Beschädigung während der Zeit entstanden ist,  wo sich die Sendung in der Obhut von Paketdiscount  befand. Der Kunde muss Paketdiscount  bzw. dessen Versicherer erlauben, die beschädigte Ware und die Verpackung zu prüfen und muss Paketdiscount informieren, bevor er solche Ware und Verpackung zerstört oder darüber verfügt. Gelingt dieser Nachweis nicht, muss der Empfänger seine Forderung gegenüber den beteiligten Transportfirmen geltend machen. Paketdiscount wird ihm die am Transport beteiligten Firmen benennen.

4.6. Stellt der Empfänger äusserlich erkennbare Schäden und Verluste fest, sind diese sofort bei Auslieferung   gemäss den geltenden Bestimmungen dem zustellenden Transportunternehmens zu melden.. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden und Verluste sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, gemäss den geltenden Bestimmungen dem zustellenden Transportunternehmens zu melden..

4.7 Bei Verspätung haftet Paketdiscount nicht, sofern die Verspätung nicht eindeutig durch ein Verschluden von Paketdiscount entstanden ist.

 

5. Entschädigung

5.1. Die Haftung von Paketdiscount für alle ihre Dienstleistungen pro Paket richtet sich nach den Ansätzen der allgemeinen deutsch Spediteuren Bedingungen (ADSp).

5.2. Eine allfällig gewünschte Höherversicherung obliegt dem Auftraggeber.

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6. Retentionsrecht und Verrechnung

6.1. Paketdiscount hat für fällige und nicht fällige Ansprüche gegen den Auftraggeber ein Retentionsrecht an den Paketdiscount übergebenen oder sonst wie zugekommenen Waren und sonstigen Werten. Paketdiscount darf, nach ungenutztem Ablauf einer von Paketdiscount unter Verwertungsandrohung angesetzten Frist, die betreffenden Waren oder Werte freihändig bestens verwerten.

6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Verrechnung von Forderungen oder ein Retentionsrecht gegen Ansprüche von Paketdiscount geltend zu machen, ausser für Ansprüche, die von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wurden oder von Paketdiscount als berechtigt anerkannt wurden.

7. Verjährung

Zwingender gesetzlicher Bestimmungen vorbehalten, verjähren sämtliche Ansprüche gegen Paketdiscount nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist läuft vom Zeitpunkt der Ablieferung der Transportware oder bei Verlust oder Verspätung von dem Tage an, an dem die Ablieferung hätte geschehen sollen. Bei anderen Dienstleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen.

8. Abweichende Vereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Paketdiscount behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern.

9. Verbindlichkeit (Salvatorische Klausel)

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergäntzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im übrigen für beide Seiten wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort für alle Forderungen ist der Sitz von Paketdiscount UG

10.2. Anwendbares Recht ist deutsches Recht. .

10.3. Gerichtsstand ist Singen, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland.

Paketdiscount ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Forderungen gegenüber dem Auftraggeber an dessen Wohnsitz beziehungsweise Sitz gerichtlich geltend zu machen.

  

Stand 23.12.2008