PaketDiscount |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Herblinger Str. 7A
78266 Büsingen am
Hochrhein
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend AGB genannt) der Firma Paketdiscount UG (haftungsbeschränkt), Herblinger
Straße 7A, 78266 Büsingen am Hochrhein, (nachfolgend Paketdiscount genannt), gelten für
alle Verträge zum Empfang und Weitersendung von Postsendungen sowie für alle damit
zusammenhängenden Dienstleistungen.
1.2. Vertragspartner sind der Auftraggeber und
Paketdiscount. Paketdiscount kann seine
Leistungen selbst erbringen oder Dritte beauftragen. Ein Vertrag zwischen Paketdiscount
und dem Auftraggeber kommt spätestens mit der Bezahlung der Leistungen von Paketdiscount
zustande.
1.3. Der Auftraggeber anerkennt, dass die AGB für
alle Formen der Auftragserteilung gelten, ohne dass dafür die AGB nochmals ausdrücklich
einbezogen werden müssen.
1.4 Es gelten überdies die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der beiteiligten Transportunternehmungen.
2. Paket
2.1. Paketdiscount akzeptiert Pakete in Quaderform
bis 30 kg Gewicht, mit den Maximalabmessungen:
2.2. Dem Auftraggeber obliegen eine ausreichende
Verpackung, die in Form und Art der zu transportierenden Ware entspricht, und eine
Kennzeichnung des Paketes. Die Ware muss so verpackt werden, dass es den Beanspruchungen
durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag standhalten kann. Insbesondere
muss die Verpackung eine Fallhöhe von 80 cm ohne Schaden an der Ware aushalten können.
Weiter haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit der Angaben der in der
Zollinhaltserklärung und/oder der beigefügten Handelsrechnung. Paketdiscount kann für
Falschangaben gegenüber den Zollbehörden in keinem Fall haftbar gemacht werden.
2.3. Von der Beförderung ausgeschlossen sind:
2.3.1. Pakete, welche unzureichend verpackt und
gekennzeichnet sind; Bündelpakete, Pakete bei denen zwei oder mehrere Pakete zu einem
Bündel zusammengebunden, jedoch nur mit einer
Zustelladresse versehen sind; Pakete, welche die unter Ziff. 2.1 beschriebenen Masse und
Gewichte überschreiten. Von der Beförderung weiter
ausgeschlossen sind Sendungen,
für die nicht eine
nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche
deren Beförderung
gegen Aus- oder Einfuhrbestimmungen verstösst
2.3.2. Pakete mit besonderem Wert, insbesondere
Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Urkunden und Wertzeichen, Wertpapiere
aller Art, sowie Antiquitäten und Kunstgegenstände;
2.3.3. Pakete, deren Inhalt andere Waren,
Gegenstände, Tiere oder Personen schädigen könnten; Pakete mit lebendem Inhalt
(organische Körperlichkeiten, Substanzen und / oder Verbindungen);
2.3.4. Pakete, die gefährliche Waren enthalten
(insbesondere Feuerzeug und Feuerwerk), Pakete die den Anforderungen nicht entsprechen,
die durch internationale Abkommen oder durch innerstaatliche Rechtsvorschriften geregelt
sind; Gefahrengut generell (auch Klein-Mengen) sind von der Beförderung ausgeschlossen;
Pakete, die Waffen oder Munition enthalten; Pakete, deren Inhalt gegen gesetzliche
Bestimmungen verstösst;
2.3.5. Waren,
deren Import oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand oder Ziellandes
verboten ist oder besonderer Genehmigungen bedürfen;
2.4. Paketdiscount hat das Recht, alle Pakete ohne
vorherige Mitteilung an den Kunden zu öffnen. Paketdiscount ist ncht verpflichtet, den
Inhalt von Paketen zu überprüfen und Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen.
Paketdiscount obliegt auch keine Prüfungspflicht, ob ein Beförderungsausschluss vorliegt
und Paketdiscount kann die Annahme oder die Erbringung jeglicher Dienstleistungen
verweigern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Beförderungsausschluss vorliegt.
2.5. Der Auftraggeber muss sich vergewissern, dass
kein Beförderungsausschluss besteht. Übersendet der Auftraggeber oder der Absender im
Namen des Auftraggebers Pakete an Paketdiscount, die einem Beförderungsausschluss
unterliegen, so haftet der Auftraggeber Paketdiscount gegenüber für jeglichen Schaden
und Paketdiscount ist berechtigt, sofern es die Situation rechtfertigt, solche Pakete zu
verwerten oder zu
3.1. Paketdiscount erhält für ihre Leistungen
folgende Entgelte:
3.1.1 Aufgrund der Angaben des Auftraggebers bzw. des
Absenders über das Gewicht, die Abmessungen.
den Wert und den Inhalt des Paketes, werden die voraussichtlichen Kosten für die
Beförderung vorausberechnet. Diese Kosten werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und
Paketdiscount kommt dann zu Stande, wenn der Auftraggeber den entsprechenden Betrag
einbezahlt und bei Paketdiscount eingegangen ist. Durch die Zahlung erklärt der
Auftraggeber sein Einverständis mit dem Entgelt und den Leistungen und diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
3.1.2 Mögliche Zahlungsarten sind Banküberweisung,
Paypal, Giropay, Kreditkartenzahlungen
Mastercard, Visa und American Express. Es besteht auch die Möglichkeit, bei Paketdiscount
ein laufendes Konto durch eine Einzahlung von
mindestens CHF 100.00 oder 66.00 Euro zu eröffnen und dieses mit entsprechendes
Einzahlungen so auszustatten, dass Aufträge ohne Verzögerung durch Abwarten des
Zahlungseinganges in die Wege geleitet werden können. Der
Kontostand kann jederzeit bei Paketdiscount abgefragt werden.
Dieses Konto ist jederzeit
von beiden Seiten auf 30 Tage kündbar.
3.1.3. Es gelten die üblichen Leistungsentgelte
entsprechend den gültigen Preislisten von Paketdicount. Massgeblich sind die am Tage der
Auftragserteilung gültigen Preise. In Fällen, in denen das Gewicht für den Preis
massgebend ist, ist das durch Paketdiscount ermittelte Gewicht ausschlaggebend. Weicht das
Gewicht, von den Angaben des Auftraggebers bzw. des Absenders ab, werden die Mehrkosten
dem Empfänger belastet. Dies kann durch kostenpflichtige Nachnahme oder durch
Vorabüberweisung des Mehrbetrages geschehen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dieser
Anstelle des Empfängers für diese Mehrkosten aufkommen.
3.1.4. Paketdiscount darf einen Zuschlag verlangen,
wenn das Paket nicht ausreichend verpackt oder gekennzeichnet ist. Dieser wird dem
Empfänger belastet. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dieser Anstelle des Empfängers
für diese Mehrkosten aufkommen.
3.1.5 Die Verzollungskosten, der Zoll und die
Mehrwertsteuer werden dem Empfänger belastet. Wird das Paket, aus welchen Gründen auch
immer, durch die Zollbehörden kostenpflichtig geöffnet, wird der, von der Zollbehörde
in Rechnung gestellte Betrag, dem Empfänger belastet.
Weigert sich der Empfänger für diese Kosten aufzukommen, wird der Auftraggeber
aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Weigert sich der Auftraggeber ebenfalls, diese
Kosten zu übernehmen oder erteilt er innert 15 Tagen Bedenkfrist keine Instruktionen wird
die Sendung aufgegeben. Sie bleibt in diesem Falle im Besitze von Paketdiscount.
Paketdiscount kann über den Inhalt in diesem Falle verfügen.
3.1.6 Zusätzliche unvorhergesehene Kosten aller Art,
wie höhere Portokosten aufgrund falscher Angaben zu Gewicht und Abmessungen und/oder
höhere Zölle und höhere Mehrwertsteuerabgaben
aufgrund falscher Gewichts- Inhalts und Wertangaben, allfällige Zoll-Revisionskosten,
allfällige, durch die Zollbehörde verhängte Bussen
werden dem Empfänger belastet. Bei zusätzlichen unvorhergesehenen Auslagen infolge
falscher Deklaration des Gewichtes, der Abmessungen, des Wertes oder des Inhaltes der
Pakete, ist Paketdiscount berechtigt, eine Vorlageprovision zu verrechnen. Weigert sich der Empfänger für diese Kosten
aufzukommen, wird der Auftraggeber aufgefordert, diese Kosten zu übernehmen. Weigert sich
der Auftraggeber ebenfalls, diese Kosten zu übernehmen oder erteilt er innert 15 Tagen
Bedenkfrist keine Instruktionen wird die Sendung aufgegeben. Sie bleibt in diesem
Falle im Besitze von Paketdiscount. Paketdiscount kann über den Inhalt in diesem Falle
verfügen.
3.2 Die Leistungen von Paketdiscount umfassen:
3.2.1. Empfang der, an Paketdiscount adressierten
Sendungen und Weiterleitung derselben an den jeweiligen Endempfänger in der Schweiz, in
Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union. Folgende
Versandrichtungen sind möglich.
3.2.1.1. Von den Mitgliedländern der Europäischen Union in die Schweiz, ins Fürstentum Liechtenstein und nach Campione d'Italia
3.2.1.2. Von der Schweiz und vom Fürstentum
Liechtenstein und von Campione d'Italia in die Mitgliedländer der Europäischen Union.
3.2.1.3 Paketdiscount liefert Sendungen aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus Camptione d'Italia in alle Mitgliedländer der Europäischen Union, also derzeit nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Republik Zypern Es gelten die folgenden Ausnahmen, in welche Paketdisccount keine Sendungen befördert: Färöer, Grönland Ålandinseln, Berg Athos, Livigno, Jersey, Gurnsey, Sark, Herm, Alderney, die kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla, der von der Türkei beanspruchte Nordteil Zyperns und die aussereuropäischen Gebiete Frankreichs und der Nierdelande. Zu den Ausnahmen in welche Sendungen von Paketdiscount nicht befördert werden können, zählen ebenfalls Staaten, die in in einer Zollunion mit benachbarten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, selbst aber der Europäischen Union nicht angehören, wie z.B. das Fürstentum Monaco, San Marino, Vatikanstaat und Andorra.
3.2.2. Bereitstellung der notwenigen Zolldokumente im
Internet.
3.2.3. Bereitstellung einer Anleitung zum korrekten
Ausfüllen der Zolldokumente im Internet.
3.2.4 Auf
Wunsch und bei entsprechender Vorauszahlung durch den Auftraggeber, bzw. entsprechendem
Guthaben auf dem laufenden Konto des Auftraggebers erledigt Paketdiscount im Auftrag des
Auftraggebers die spesenfreie Geldüberweisung in die Europäische Union oder in die Schweiz, sofern die Überweisung mit
einem nachfolgenden Paketversand im Zusammenhang steht.
3.2.4.1. Auch wenn Paketdiscount im Auftrage die
Zahlung gemäss Punkt 3.2.4 übernimmt, bleibt der Auftraggeber in jedem Falle der Käufer
und Eigentümer des Paketinhaltes. Paketdiscount kann in keinem Falle für das Ausbleiben
einer Paketlieferung oder für falschen oder schadhaften Paketinhalt verantwortlich
gemacht werden. Bei Nichteintreffen eines Paketinhaltes muss Paketdiscount den
termingerechten Zahlungsabgang nachweisen.
3.2.5 Paketdiscount versichert die Sendung soweit sie
nicht schon in der Versicherungsdeckung der mit der Beförderung beauftragten Firma
versichert ist. Die maximale Versicherungsdeckung beträgt, sofern nichts anderes
vereinbart wurde 500.00 Euro
3.2.6. Paketdiscount erledigt die Rücksendung von
unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen auf dem günstigsten Wege auf Kosten des
Absenders. Weigert sich der Absender die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen, kann
das Paket nach Ablauf einer Bedenkfrist von 15 Tagen entweder fachgerecht entsorgt oder
dessen Inhalt verwertet werden. Die Entsorgung bzw. Verwertung kann auch sofort erfolgen,
wenn der deklarierte Paketinhalt dies als
angezeigt erscheinen lässt.
3.3. Wenn der Auftraggeber eine Lieferung über den
kostenfreie Euro Überweisung ohne Bankspesen gemäss
Punkt 3.2.4 beansprucht, kann der Auftraggeber Paketdiscount beauftragen, eine allfällig
verrechnete und bezahlte Mehrwertsteuer beim Lieferanten
wie unter Punkt 3.3.1 beschrieben, zurückzufordern.
Paketdiscount wird die Rückzahlung
beantragen, wird aber in keinem Falle haftbar sein, wenn die Rückzahlung seitens des
Versenders der Ware nicht oder nur teilweise erfolgt.
4. Haftung
4.1. Paketdiscount haftet für die sorgfältige
Ausführung des Auftrages. Bei Beizug von Unterbeauftragten wie, Postdiensten,
Spediteuren, Zollagenten und Lagerhalter haftet Paketdiscount nur für deren sorgfältige
Auswahl und Instruktion.
4.2. Die Haftung von
Paketdiscount ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen:
- bei Schäden aus innerem
Verderb;
- wenn ein
Beförderungsausschluss gemäss Ziff. 2.3 vorliegt;
- bei Paketen, die gemäss
den vorliegenden AGB nicht konform sind;
- wenn ein Schaden durch
Umstände entstanden ist, die weder Paketdiscount noch ihre Unterbeauftragten vermeiden,
noch deren Folgen abwenden konnten;
- wenn der Schaden durch
Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers, des Paketempfängers oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist;
- bei Schäden, die aus
falschen oder unvollständigen Angaben oder ungenügender Verpackung resultieren.
4.3. Bei Verlust oder Beschädigung der Ware sowie
bei Verspätungsschäden haftet Paketdiscount nur insoweit, als sich das Paket zum
Zeitpunkt des Verlustes oder Beschädigung in der Obhut von Paketdiscount befand. Sonst
haftet die beauftragte Firma, in deren Obhut sich die Sendung zum Zeitpunkt des Verlustes
oder der Beschädigung befand, gemäss den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
dieser Firma.
Paketdiscount arbeitet gemäss den ADSp Bedingungen (Allgemeine Deutsche Spediteur Bedingungen).
4.4 Sind Verluste und Schäden bei Ankunft des
Paketes bei Paketdiscount äusserlich erkennbar oder sind gemäss äusserlichem Zustand
wahrscheinlich, wird folgendes Vorgehen in die Wege geleitet:
- Paketdiscount meldet den
Schaden unverzüglich beim Zusteller, welcher das Paket der Firma Paketdiscount übergeben hat.
- Paketdiscount setzt den
Auftraggeber unverzüglich vom festgestellten Mangel in Kenntnis und verlangt
Instruktionen, ob das Paket gleichwohl ausgeliefert werden soll oder ob dieses auf Kosten
des Auftraggebers zurückgesandt werden soll.
- Weigert sich der
Absender die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen oder kommen von Seiten des
Absenders keine Instruktionen, kann das Paket nach Ablauf einer Bedenkfrist von 15 Tagen
entweder fachgerecht entsorgt oder dessen Inhalt verwertet werden. Die Entsorgung bzw.
Verwertung kann auch sofort erfolgen, wenn der
deklarierte Paketinhalt dies als angezeigt
erscheinen lässt.
4.5. Sind Verluste und Schäden äusserlich nicht
erkennbar (verdeckte Mängel), obliegt dem Empfänger der Nachweis, dass der Verlust oder
die Beschädigung während der Zeit entstanden ist, wo
sich die Sendung in der Obhut von Paketdiscount befand.
Der Kunde muss Paketdiscount bzw. dessen
Versicherer erlauben, die beschädigte Ware und die Verpackung zu prüfen und muss
Paketdiscount informieren, bevor er solche Ware und Verpackung zerstört oder darüber
verfügt. Gelingt dieser Nachweis nicht, muss der Empfänger seine Forderung gegenüber
den beteiligten Transportfirmen geltend machen. Paketdiscount wird ihm die am Transport
beteiligten Firmen benennen.
4.6. Stellt der Empfänger äusserlich erkennbare
Schäden und Verluste fest, sind diese sofort bei Auslieferung gemäss den geltenden Bestimmungen dem
zustellenden Transportunternehmens zu melden.. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden
und Verluste sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, gemäss den geltenden Bestimmungen
dem zustellenden Transportunternehmens zu melden..
4.7 Bei Verspätung haftet Paketdiscount nicht,
sofern die Verspätung nicht eindeutig durch ein Verschluden von Paketdiscount entstanden
ist.
5. Entschädigung
5.1. Die Haftung von Paketdiscount für alle ihre Dienstleistungen pro Paket richtet sich nach den Ansätzen der allgemeinen deutsch Spediteuren Bedingungen (ADSp).
5.2. Eine allfällig gewünschte Höherversicherung
obliegt dem Auftraggeber.
.
6. Retentionsrecht und Verrechnung
6.1. Paketdiscount hat für fällige und nicht
fällige Ansprüche gegen den Auftraggeber ein Retentionsrecht an den Paketdiscount
übergebenen oder sonst wie zugekommenen Waren und sonstigen Werten. Paketdiscount darf,
nach ungenutztem Ablauf einer von Paketdiscount unter Verwertungsandrohung angesetzten
Frist, die betreffenden Waren oder Werte freihändig bestens verwerten.
6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine
Verrechnung von Forderungen oder ein Retentionsrecht gegen Ansprüche von Paketdiscount
geltend zu machen, ausser für Ansprüche, die von einem Gericht rechtskräftig
festgestellt wurden oder von Paketdiscount als berechtigt anerkannt wurden.
Zwingender gesetzlicher
Bestimmungen vorbehalten, verjähren sämtliche Ansprüche gegen Paketdiscount nach einem
Jahr. Die Verjährungsfrist läuft vom Zeitpunkt der Ablieferung der Transportware oder
bei Verlust oder Verspätung von dem Tage an, an dem die Ablieferung hätte geschehen
sollen. Bei anderen Dienstleistungen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die
Dienstleistung erbracht wurde oder hätte erbracht werden sollen.
8. Abweichende Vereinbarungen
Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Paketdiscount behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit
abzuändern.
9. Verbindlichkeit (Salvatorische Klausel)
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergäntzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im übrigen für beide Seiten wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht
und Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für alle Forderungen ist der
Sitz von Paketdiscount UG
10.2. Anwendbares Recht ist deutsches Recht. .
10.3. Gerichtsstand ist Singen, Bundesland
Baden-Württemberg, Deutschland.
Paketdiscount ist
berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Forderungen gegenüber dem Auftraggeber an dessen
Wohnsitz beziehungsweise Sitz gerichtlich geltend zu machen.
Stand 23.12.2008