Die Sache mit dem Zoll

Alle Sendungen in die Schweiz unterliegen der Verzollung. Eigentlich wäre es zutreffender von der Versteuerung zu sprechen, als von Zoll, denn Zoll - besonders auf Waren aus der EU und der EFTA - wird nur noch in Ausnahmefällen, vorab bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, alkoholischen Getränken, Tabakwaren, erhoben.

Die Gestehungskosten

Sie werden immer wieder auf den Begriff Gestehungskosten treffen. Wir möchten diese hier also definieren

Die Gestehungskosten bestehen aus:

Rechnungs Nettobetrag (ohne ausländische Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Rechnung ausgewiesen ist).

+ Transport  ( Porto auf der Rechnung )

+ Zoll

+ andere fiskalische Abgaben (z.B. Monopolgebühr auf Spirituosen, Abgaben für VOC usw.)

+ Verzollungskosten (sofern solche anfallen, siehe Abschnitt Verzollungskosten)

- Rabatte

= Gestehungskosten

Das Porto, die Verzollungskosten und allenfalls andere Abgaben werden also zum Warenwert hinzugerechnet, denn das sind Gestehungskosten. Dies ergibt den Sendungswert.

Die Verzollungskosten und Leistungen

Wir haben die neue Regelung der verursachergerechten Verzollungskosten, die auch die schweizerische Post ab dem 1. März 2012 anwedet, bereits übernommen

Die Gebühren für den Verzollungsvorgang sind die folgenden:

Verzollungskosten Fr. 12.00 

zuzüglich 3 % der Gestehungskosten.

Maximal Fr. 70.00

Werden weder Mehrwertsteuer noch Zoll erhoben, fallen auch keine Verzollungskosten an. Sowohl Mehrwertsteuer wie auch Zoll werden dann erhoben, wenn sie mehr als Fr. 5.00 ausmachen.

Die Verzollungskosten stehen oftmals in der Kritik der Medien, weil gewisse Kurriere hier kräftig zulangen. Bitte bedenken Sie aber, dass folgende Leistungen für die verrechneten Kosten erbracht werden müssen.

1. Anmeldung und Gestellung der Sendung beim deutschen Zoll zur Ausfuhr.

2. Gegebenenfalls Rücksendung des Ausfuhrvermerkes an den Lieferanten für steuerfreie Lieferung ins Nicht-EU Ausland gemäss § 4 UStG.  Deshalb können Lieferanten und Kunden abmachen, dass für Empfänger in der Schweiz   keine deutsche Mehrwertsteuer verrechnet wird, bzw nach Zustellung des Ausfuhrvermerkes zurück erstattet wird. Dies ist aber immer eine direkte Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer. Paketdiscount kann die Mehrwertsteuer nicht zurück erstatten.

3. Anmeldung und Gestellung der Sendung beim schweizerischen Zoll. Erstellen der notwendigen Formulare.

4. Vorlage der erhobenen Mehrwertsteuer und allenfalls der Zollabgaben.

Die Abgabengrenzen

Mehrwertsteuer oder Zoll werden erst dann erhoben, wenn  eine der Abgaben wenigstens  5.00 Franken ausmachen.

Die Mehrwertsteuer

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer in der Schweiz beträgt 8 %, der reduzierte Satz beträgt 2,5 %.

Für die Mehrwertsteuerberechnung gilt deshalb folgender Dreisatz:  5 geteilt durch 8 mal 100 = Fr. 62.50. Da immer auf den nächsten Franken abgerundet wird, können die Gestehungskosten also bis Fr. 62.99 betragen, um abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden zu können. Waren mit reduziertem Steuersatz von 2,5 % dürfen demnach bis zu einem Sendungswert von Fr. 200.99 abgabenfrei eingeführt werden.

Der Zoll und andere fiskalische Abgaben

Der Zoll wird in der Schweiz nach dem Bruttogewicht der Sendung erhoben und nicht nach deren Wert ! Allen Waren muss eine Zolltarifnummer zugeordnet werden. Der entsprechende Zoll und allfällige weitere fiskalische Abgaben können unter www.tares.ch abgefragt werden. Ebenso die für diesen Tag anzuwendenden Umrechnungskurse zu Euro, Dollar, Pfund usw.

Ist Ihre Sendung in der EU oder EFTA hergestellt, können Sie folgenden Satz wortwörtlich auf die Rechnung schreiben und unterschreiben damit die Ware zollfrei (aber nicht steuerfrei)  in die Schweiz eingeführt werden kann. Erklärungen ohne oder mit unleserlicher Unterschrift sind ungültig

"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU (bzw. EFTA) -Ursprungswaren sind."

 Ort und Datum …………………………..

 Name/ Vorname                 (in Blockschrift)

 Unterschrift……………………….    (keine kopierte Unterschrift, sondern Original)

Wer zahlt die Verzollungskosten und die Abgaben?

Die Verzollungskosten und die Mehrwertsteuer werden normalerweise dem Empfänger belastet. Bei Paketdiscount ist es natürlich auch möglich, dass diese Auslagen auf Wunsch dem Versender in Rechnung gestellt werden.