PaketDiscount

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Happige Aufschläge der Schweizer Post für Pakete ins Ausland ab dem 1. April 2012 !

Die Swiss Post langt ab 1. April kräftig zu, wenn es um die Paketpost ins Ausland geht. Bis zum 31. März 2012 gab es zwei Preiszonen. Die Zone 1 für Pakete in die Nachbarländer und nach BeNeLux. Die Zone 2 für alle übrigen europäschen Länder. Neu gibt es ab dem 1 April 2012 nur noch eine Zone für ganz Europa, was zu massiven Preisaufschlägen für Kunden der bisherigen Zone 1 führt.

Für  private Kunden der Schweizer Post sieht das so aus:

                PRIORITY                                       ECONOMY  

Priority       Zone1        Zone 2              neu            Zone 1        Zone 2            neu

bis 2 kg 41.- 48.- 51.- 37.- 41.- 44.-
bis 5 kg 51.- 61.- 67.- 45.- 53.- 56.-
bis 10kg 59.- 75.- 80.- 49.- 64.- 68.-
bis 15kg 70.- 93.- 97.- 54.- 74.- 78.-
bis 20kg 75.- 105.- 109.- 59.- 85.- 90.-
bis 25kg 81.- 123.- 129.- 64.- 95.- 100.-
bis 30kg 86.- 133.- 141.- 69.- 105.- 110.-

 

 

Neue, verursachergerechte Verzollungskosten.

Besonders bei Sendungen mit relativ tiefem Warenwert standen die Verzollungkosten in einem Missverhältnis zu den Gestehungskosten. Um dieses zum Teil anstossende Verhältnis zu lindern, gehen wir ab sofort zur folgenden Regelung über:

Liegen die Ansätze für die schweizerische Mehrwertsteuer oder für den schweizerischen Zoll unter fünf Franken, werden keine Verzollungskosten erhoben. Auch fällt keine Vorlageprovision an. Die "Freigrenze für die Gestestehungskosten betragen beim Normalsteuersatz von 8 % = Fr. 62.00, beim reduzierten Satz von 2.5 % = Fr. 200.00

Werden entweder Mehrwertsteuer und/oder Einfuhrzölle fällig, fallen auch Verzollungskosten und eine Vorlageprovision an.

Die Verzollungskosten betragen  Fr. 12.00  plus 3 % der Gestehungskosten -  maximal Fr. 70.00.

Zur Festelegung der Gestehungskosten dient der, von der schweizerischen Zollverwaltung für den Tag der Einfuhr festgelegte Wechselkurs.

Diese Regelung wird ebenfalls von der Scvhweizer Post per 01.03.2012 übernommen.

 

Ständerat lehnt die Erhöhung der Erhebungsgrenze für die Mehrwertsteuer und/oder Zoll ab.

Die zweite Kammer, des schweizerischen Parlaments, der Ständerat, lehnt die, in einer Motion verlangte Erhöhung der Erhebungsgrenze für Mehrwertsteuer und/oder Zölle von Fr. 5.- auf Fr. 10.- ab, nachdem der Bundesrat und der Nationalrat diese Erhöhung bejaht hatten. Erfolgreich dagegen lobbyiert hatte dabei unter anderen der Verband des schweizerischen Versandhandels VSV.

Damit sinkt ab dem 1 Januar 2011 der "Freibetrag" für Sendungswerte von Fr. 66.- auf Fr. 62.99 - da der Mehrwertsteuer Normalsatz von 7,6% auf 8,0 % angehoben wurde. Beim reduzierten Satz von neu 2,5 % sinkt der "Freibetrag" von Fr. 208.- auf Fr. 200.-  Unter Sendungswert sind der Warenwert zuzüglich der verrechneten Portokosten + die Verzollungskosten zu verstehen.

Wäre die Motion im Ständerat durchgegangen, hätten sich die "Freibeträge" auf Fr. 125.- beim Normalsatz und Fr. 400.- beim reduzierten Mehrwertsteuersatz erhöht.

Mit dieser Massnahme will man für die schweizerischen Versandhändler einen Schuztzaun bauen um die Margen hochzuhalten. Die Schweizer Käufer sollen, gegen teures Geld, in der Schweiz einzukaufen, wo doch sehr oft die gleichen Artikel anderswo in Europa sehr viel günstiger zu erwerben sind. Protektionismus dieser Art zahlt sich aber selten aus.

DHL erledigt die Verzollung und die Verteilung der Postpakete in die Schweiz zukünftig selber.

Im Juni 2010 hat die deutsche Post entschieden die Verzollung und Zustellung der Postpakete in die Schweiz nicht mehr der schweizerischen Post  zu überlassen, wie dies bisher der Fall war. In Zukunft wird DHL die Postpakete in die Schweiz selber verzollen und auch selber an die Empfänger ausliefern.   Die schweizerische Post hat darauf hin 70 Stellen im Basler Exchange Office gestrichen. Betroffen sind ca. 4600 Paketsendungen pro Tag.